Werden gezielt Gefährdungsbeurteilungen für den Einsatz von Instandhaltungspersonal durchgeführt und die Ergebnisse in Form von Arbeitsanweisungen dokumentiert?
Wird bereits bei der Beschaffung von neuen Maschinen und Anlagen auf die Belange der Instandhaltung Rücksicht genommen?
Gibt es Betriebsanweisungen für die zu treffenden Schutzmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten und wird darin auch eine mögliche Alleinarbeit berücksichtigt?
Ist das Instandhaltungspersonal bezüglich der auftretenden Gefährdungen ausreichend unterwiesen und sind die Verantwortlichkeiten geregelt?
Stehen für Instandhaltungsarbeiten spezielle Arbeitsmittel, z. B. Kenntnisse der Anlagen, PSA gegen Gasunfälle, zur Verfügung?
Sind die Mitarbeiter der Instandhaltung von Gase beaufschlagen Baugruppen (Hochdruck, Sauerstoff ) ausgebildet?
Steht dem Instandhaltungspersonal bei Bedarf ein erfahrener Anlagenbediener zur Verfügung, der die Anlage sicher bedienen kann?
Wird die Eignung und Qualifikation des Instandhaltungspersonals regelmäßig geprüft und wird ihm die Möglichkeit zur Weiterbildung eingeräumt, um den Erfordernissen der technischen Weiterentwicklung gewachsen zu sein?
Wird für die Instandhaltungsarbeiten ausreichend Zeit eingeplant?
Wird der Zustand von Persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung kontrolliert?
Werden Hinweise und Informationen der Anlagenbediener, des Instandhaltungspersonals sowie Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen berücksichtigt und Schutzmaßnahmen daraus abgeleitet?
Ist während der Instandhaltungsarbeiten zu jeder Zeit die Erste Hilfe gewährleistet?
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