Betriebssicherheitsverordnung §3

„Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung

durch die Arbeitsschutzbehörden

und die Unfallversicherungsträger.“

 

Auszug Die GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“

ist im Download-Bereich des Internet-Portals

der GDA (www.gda-portal.de) öffentlich einsehbar.

 

 

 

Die systematische Durchführung bzw. Ausgestaltung der

Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine wirksame

Prävention arbeitsbedingter Unfall- und Gesundheitsgefahren.

Trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung wird

die Gefährdungsbeurteilung insbesondere im Umfeld der Gesundheitsbranche  aber leider noch nicht flächendeckend und in der erforderlichen Tiefe durchgeführt.

 

 

  • Ist die Verantwortung und Aufgabenübertragung
  • erkennbar?
  • Werden übertragene Pflichten und die Aufgabenerledigung
  • kontrolliert?
  • Funktioniert die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
  • Betreuung?
  • Wissen die Führungskr.fte sowie die mit besonderen
  • Aufgaben zum Arbeitsschutz beauftragten
  • Beschäftigen, was sie zu tun haben?
  • Wurde die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Werden die Beschäftigten unterwiesen?
  • Sind die Unterweisungsthemen und die Zielgruppen
  • festgelegt?
  • Sind die Unterweisenden sowie die Unterweisungstermine
  • bestimmt?
  • Werden die Unterweisungen dokumentiert?
  • Werden behördliche Auflagen erfüllt?
  • Ist bekannt, wer sich darum kümmert, dass z. B.
  • Genehmigungen, Erlaubnisse, Besichtigungsschreiben
  • usw. erfüllt werden?
  • Werden die geltenden Vorschriften beachtet?

 

 

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